Batteriegesetz - BattG
Batteriegesetz - BattG: Dieses Gesetz regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren.Die Entsorgung von Batterien und Akkus darf nicht über den Restmüll erfolgen. Daher sind Verbraucher zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Entsorgung die Umwelt oder die Gesundheit schädigen können. Batterien und Akkus enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und werden wieder verwendet. Leere Batterien und Akkus müssen bei sogenannten Recyclinghöfen bzw. Sammelstellen von GRS abgegeben werden.
Betroffen sind alle Arten von Batterien, unabhängig von Form, Größe, Masse, stofflicher Zusammensetzung oder Verwendung. Es gilt auch für Batterien, die in andere Produkte eingebaut oder anderen Produkten beigefügt sind.
BattG
Wir erfüllen die Verpflichtungen aus dem BattG. Unsere Batterien und Akkus sind über die "take-e-away GmbH" beim Rücknahmesystem GRS angemeldet. Beim Umweltbundesamt UBA sind wir bis 31.12.2021 ins Melderegister (Nr. 21006906) eingetragen. Ab dem 01.01.2022 haben wir eine neue Batt-Reg.-Nr. DE 58268975 bei ear - elektro-altgeräte-register.
BattG und Kunde
Eine Entsorgung von Batterien und Akkus darf nicht über den Restmüll erfolgen. Leere Batterien und Akkus müssen bei sogenannten Recyclinghöfen bzw. Sammelsysteme von GRS abgegeben werden.
Verbraucher sind gesetzlich zur Rückgabe aller gebrauchten Batterien und Akkus verpflichtet. Eine Entsorgung über den Hausmüll ist untersagt!
Schadstoffhaltige Batterien/Akkus sind mit nachstehenden Symbolen gekennzeichnet, die auf das Verbot der Entsorgung über den Hausmüll hinweisen.
Die Bezeichnungen für das ausschlaggebende Schwermetall sind:
Cd = Cadmium
Hg = Quecksilber
Pb = Blei.
Sie erfüllen damit die gesetzlichen Verpflichtungen und leisten Ihren Beitrag zum Umweltschutz!
Weitere Informationen finden Sie unter: » http://www.grs-batterien.de